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   KG, 12.12.2014 - 6 U 122/14   

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https://dejure.org/2014,49832
KG, 12.12.2014 - 6 U 122/14 (https://dejure.org/2014,49832)
KG, Entscheidung vom 12.12.2014 - 6 U 122/14 (https://dejure.org/2014,49832)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 6 U 122/14 (https://dejure.org/2014,49832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr E.3.1 AKB 2008, Nr E.6.1 AKB 2008, § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit zur Einholung von Weisungen vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung im Schadensfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB Nr. E.3.2; AKB Nr. E.6.2; VVG § 28 Abs. 2; VVG § 28 Abs. 3
    Obliegenheitsverletzung durch Reparatur und Veräußerung ohne Weisung des Versicherers auch bei vorheriger Begutachtung durch eigenen Sachverständigen

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kaskoversicherung - Fahrzeugverwertung/Reparatur vor Weisungseinholung bei Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Obliegenheit zur Einholung von Weisungen vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung bei Reparaturauftrag und Verkauf des angeblich beschädigten Pkw vor schriftlicher Schadensanzeige - Obliegenheitsverletzung durch Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung im Schadensfall

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung im Schadensfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 395
  • VersR 2015, 1247
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16

    Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers: Verletzung der Obliegenheit des

    Abgesehen davon gehört es zum Allgemeinwissen eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers, dass Versicherer, wenn sie auf Zahlung einer Entschädigung in Anspruch genommen werden, regelmäßig eigene Feststellungen zum Eintritt des Versicherungsfalls und zum Umfang der möglicherweise berechtigten Entschädigungsleistung treffen wollen (KG, Hinweisbeschluss vom 12.12.2014 - 6 U 122/14 -, VersR 2015, 1247, Rdnr. 5 Zit.
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